Kostenloser Businessplan hilft Existenzgründer

Juli 22nd, 2010

Viele Existenzgründer stehen in der Gründerphase vor einem Problem, wenn es um Fördergelder wie beispielsweise dem Gründungszuschuss geht. Für den Antrag des Gründungszuschusses der Arbeitsagentur, benötigt der Existenzgründer eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer Fachkundigen Stelle, wie zum Beispiel der IHK. Um die Tragfähigkeit ausgestellt zu bekommen, muss der Gründer einen Businessplan vorlegen, das sein Konzept darlegt. Nun prüft die fachkundige Stelle ob das Vorhaben des Existenzgründers auf Dauer funktionieren kann und ob das Vorhaben gut durchdacht wurde. Nach erfolgreicher Prüfung händigt die fachkundige Stelle die Tragfähigkeitsbescheinigung aus und der Gründer bekommt nun die Bewilligung für den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur. Und hier genau ist das Problem, denn welcher Existenzgründer hat schon mal einen Businessplan geschrieben? Nur die wenigsten haben eine Vorstellung, wie ein Businessplan erstellt wird und welche Inhalte dieser haben muss. Hier kann man im Internet auf so genannte Gründernetzwerke zurückgreifen, die bei der Erstellung eines Businessplanes helfen, wie zum Beispiel die Gründeragentur Business-Conzept. Diese bietet zur Zeit die Erstellung eines Businessplanes exklusiv für Existenzgründer kostenlos an, ganz dem Motto “Förderung von Existenzgründern”. Hierbei steht dem Gründer ein so genanntes Businessplan-Tool zur Verfügung, wo er seine Angaben zum Vorhaben sehr leicht übermitteln kann. Aus den Angaben des Gründers, erstellt das Team dann auf sein Gewerk den Businessplan. Dieser sollte aber dennoch nur als Grundgerüst angesehen werden, da man Ihn nie als fertiges Dokumment ansehen kann. Es heist ja auch “Der Businessplan wächst mit dem Unternehmen”. Also diesen Plan sollte man dann auf sein Vorhaben anpassen.

Wer Interesse an dem Service hat kann sich unter folgender Adresse Eintragen.

Business-Conzept Homepage

Einkommensteuer erklärt

Juli 19th, 2010

Zur Einkommensteuerpflicht zählt jeder der in Deutschland ein Einkommen erzielt, oder in Deutschland wohnt und im Ausland ein Einkommen erzielt. Daher müssen auch selbstständige Einzelunternehmer, die Gewinne aus dem Gewerbe versteuern. Gesellschafter aus Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) müssen Gewinne erst versteuern, wenn diese ausgeschüttet werden. Abhängig von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen, kann der Einkommensteuersatz unterschiedlich ausfallen, zum Beispiel (verheiratet, Kinder). Nach dem Ablauf des Kalenderjahres, wird das Einkommen dem Finanzamt mitgeteilt, das dann die Steuer nach den Vorschriften festsetzt.