Einstiegsgeld

Einstiegsgeld

Wenn Sie sich als ALG2 Empfänger (Arbeitslosengeld2) selbstständig machen möchten, können Sie das Einstiegsgeld als Fördergeld beantragen. Es beinhaltet einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld 2, das Sie erhalten können, wenn Ihre selbstständige Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.

Bei der Berechnung der Höhe des Einstiegsgeldes werden im Allgemeinen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft indem Sie wohnen berücksichtigt. Anders als beim Gründungszuschuss besteht beim Einstiegsgeld kein Rechtsanspruch und ist daher eine reine Ermessensleistung der Arbeitsagentur. ALG2 Empfänger mit der Absicht der Existenzgründung können nach den neuen Regelungen mit maximal 5000 Euro Zuschüssen rechnen.

Die Förderungsdauer beträgt meistens 12 Monate, wobei eine Verlängerung um weitere 12 Monate möglich ist. Allerdings erlischt der Anspruch, wenn der Empfänger nicht mehr Hilfebedürftig ist.

Die Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist auch hier ein einwandfreies Unternehmerkonzept oder auch Businessplan genannt. Auch hier sollten Sie sich als Existenzgründer mit Bezug von ALG2, an eine sachkundige Stelle wenden, die mit Ihnen alle wichtigen Dinge mit Ihnen bespricht und Ihr Vorhaben auf Tragfähigkeit prüft.

Auch hier können Sie sich an die Gründeragentur Business-Conzept wenden, die eine kostenfreie Erstellung eines Businessplanes anbietet.

 

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