Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist ein staatliches Förderprogramm, das von der Agentur für Arbeit zur Förderung von Existenzgründern mit dem Bezug von ALG1 (Arbeitslosengeld 1) gezahlt wird, die eine selbststädige Tätigkeit aufnehemen wollen. Diese Förderung ist ein Harz-Konzept, das im Jahr 2005 bereits 250000 Arbeitslose bei Ihrer Existenzgründung hilfreiche finanzielle Unterstützung gab. Allerdings scheitern laut Hamburger Arbeitsagentur  ca. 20  bis 30 Prozent dieser Existenzgründungen.

 


Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen die Existenzgründer eine tragfähige Bescheinigung einer sachkundigen Stelle, wie beispielsweise der IHK, oder eines KfW Beraters bei der Arbeitsagentur vorlegen. Um die Tragfähigkeitsbescheinigung zu bekommen, verlangt die zu prüfende Stelle einen Businessplan, das die Tragfähigkeit der geplanten Existenz begründen soll. Hierzu gibt es einige Anbieter, die hier auch eine kostenfreie Erstellung eines Businessplans anbieten. Hierzu gehört die Gründeragentur Business-Conzept zu den wenigen im Internet, die diesen Service kostenfrei anbietet.

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